Die Betriebsschließungsversicherung...
... ist ein Muß und die ideale Ergänzung des Versicherungsschutzes für alle Betriebe des
- Lebensmittelhandels
- Nahrungsmittelhandels und der
- Gastronomie.
Die Betriebsschließungsversicherung versichert Vermögens- und Sachschäden als Folge behördlicher Maßnahmen und Anordnungen zur Verhinderung und Verbreitung von Seuchen und Epidemien (Personenschäden können über die Betriebshaftpflicht abgesichert werden). Die Behörde kann nach Ihrem Ermessen
- die vollständige Schließung eines Betriebes verfügen oder die vollständige Schließung des Betriebes durch Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige herbeiführen,
- die Desinfektion (Entseuchung) eines Betriebes verlangen,
- die Entseuchung, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung oder Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren verfügen,
- Tätigkeitsverbote gegen das Betriebspersonal aussprechen,
- Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen anordnen.
Solche Schäden sind nicht so selten, wie Sie möglicherweise denken: In Deutschland werden z.B. allein über 100.000 Salmonellenerkrankungen jährlich offiziell gemeldet. Das Risiko ist also zu hoch, um es zu vernachlässigen.
Gegenstand der Versicherung: Versichert werden - bis zu 30 Tagen - entgehende Gewinne, weiterlaufende Kosten und Wiedereröffnungskosten, die durch einen Schließungsschaden verursacht werden.
Bei Fragen, für detailliertere Tarifinformationen oder einem Vorschlagswunsch Sie mir bitte eine Nachricht.
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