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Update: 01.02.2024

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Zahnarzt-Haftpflicht

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Neuer Haftpflicht-Tarif für Zahnärzte 

Der SIGNAL IDUNA Berufshaftpflicht-Tarif für Zahnärzte bietet variable Deckungssummen sowohl in der Berufs- als auch wahlweise in der Privathaftpflichtversicherung. Zudem sind ein erweiterter Strafrechtsschutz, eine Basis-Privathaftpflicht- als auch die Hundehalter-Haftpflicht ohne Mehrbeitrag enthalten.

Ergänzend zum erstklassigen Preis-/ Leistungsverhältnis gibt es attraktive Nachlässe für Neu-Niederlasser bzw. Berufsbeginner (für die ersten 2 Jahre), für Praxisgemeinschaften/Berufsausübungsgemeinschaften sowie über die Ruhestandsregelung.

Versicherbarer Personenkreis: 

  • Assistenz-Zahnärzte (auch in Weiterbildung)
  • Zahnarzt / Kieferorthopäde, ambulant tätig, mit Implantatbehandlung, ohne Oralchirurgie
  • Zahnarzt / Kieferorthopäde, ambulant tätig, mit Implantatbehandlung und mit Oralchirurgie

Das betrifft sowohl den selbständig praktizierenden Arzt auf diesen Tätigkeitsfeldern wie auch den angestellten / beamteten Arzt oder den Ruheständler mit gelegentlicher zahnärztlicher Tätigkeit (bei letzterem nur als Anschlussversicherung an eine bereits bei SIGNAL IDUNA bestehende Berufshaftpflichtversicherung).

Nicht versicherbar sind Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen sowie stationär behandelnde Zahnärzte.

Hinweis der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) an Zahnärzte:

Das am 20.07.2021 in Kraft getretene Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sieht vor, dass bei Anträgen an den Zulassungsausschuss ab sofort ein ausreichender Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz nachzuweisen ist. Im Rahmen der Antragstellung beim Zulassungsausschuss erfolgt dieser Nachweis durch die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung durch den Versicherer nach § 113 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Die Mindestversicherungssumme beträgt:

  • bei Einzelzahnärzten ohne angestellte Ärzte: 3 Millionen Euro pro Versicherungsfall, wobei die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden nicht weiter als auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden dürfen.
  • Bei Einzelzahnärzten und Berufsausübungsgemeinschaften mit angestellten Zahnärzten sowie MVZ beträgt die Mindestversicherungssumme 5 Millionen Euro pro Versicherungsfall, wobei die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden nicht weiter als auf den dreifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden dürfen.

Diesen Hinweis finden Sie auch noch einmal im Fragebogen zur Berufsversicherung für Ärzte. Das GVWG sieht überdies vor, dass die Zulassungsausschüsse die bei ihnen bereits zugelassenen Vertragsärzte, MVZs, Berufsausübungsgemeinschaften und ermächtigten Ärzte bis zum 20. Juli 2023 erstmals dazu anhalten werden, das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes innerhalb einer Frist von drei Monaten nachzuweisen.